Investments im Network Marketing

 

Es gab in der letzten Zeit immer wieder Meldungen, dass ein europäisches Network-Marketing-Unternehmen mit diversen Klagen konfrontiert wurde. Hintergrund sind aber nicht, wie sonst oft üblich, die  “Schneeballvorwürfe”. Solche, meist an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe, kann man pauschalisiert erst einmal gegen jedes MLM-Unternehmen aufrufen. Nein, in den letzten Wochen geht um eine ganz andere Art von Vorwürfen, und deswegen hat sich der OBTAINER dieses Themas einmal angenommen.

Es gab anscheinend viele Klagen gegen ein bestimmtes Unternehmen, weil Kunden bzw. Vertriebspartner des Unternehmens diverse Werbekampagnen mitfinanziert haben. Dabei wurde der Slogan sinngemäß ausgerufen: “Jetzt investieren - später richtig verdienen!” Es sollten in verschiedenen Ländern diverse Werbeaktionen laufen. Ob es sich dabei um TV, Radio oder Printwerbung handelt, ist bisher nicht bekannt, spielt aber im eigentlichen Sachverhalt auch keine Rolle.

Unabhängig von einem speziellen Unternehmen, scheint es jedenfalls ein sehr beliebtes Modell zu sein, dass Vertriebspartnern direkt Firmenanteile oder Investitionen in Werbeaktionen angeboten werden. Übrigens: bei Firmenanteillen spielt es rein rechtlich keine Rolle, ob dieses in Form von Aktien, Aktienoptionen oder anderen Beteiligungsmodellen angeboten wird. Denn wie die aktuellen Klagen zeigen, verstoßen solche Praktiken so oder so gegen geltendes Recht und das fast auf der ganzen Welt und nicht nur in einem bestimmten Land! 

Ein Anwalt erklärte, dass bei solchen Investitionen - ob nun in Werbekampagnen oder auch in Unternehemesanteilen -  um die Art von Investitionen handelt, für die Unternehmen einen Kapitalmarktprospekt auflegen müssen. Haben Sie dieses nicht, so seien die Investoren zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt und müssen somit auch ihr Geld zurück erhalten.

Im ersten bekannt gewordenen Fall weisen die Verantwortlichen die Schuld von sich. Die Anschuldigungen im Zuge von Werbeaktivitäten, die Kapitalmarktprospektpflicht verletzt zu haben, seien nicht haltbar und beruhen auf falschen Tatsachenannahmen.  Bei den betroffenen Marketingkampagnen habe es sich um eine "reine Werbeaktivität" gehandelt.

Nun, wenn Unternehmen weder ein Gewinnversprechen machen noch "irgendeine Form der Unternehmensbeteiligungen" in Aussicht stellen, würde  tatsächlich auch keine Rechtsverletzung vorliegen. Ob das in diesem Fall so ist, werden Richter klären müssen.

Ganz anders wäre es aber bei eindeutigen Gewinnversprechen oder gar beim Verkauf von Aktien und anderen Unternehmensbeteiligungen. Oft geschieht dieses hinter verschlossenen Türen oder komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Aber das ändert nichts an der Gesetzeslage.

Ein Anwalt erklärt auf Nachfrage, was alleine bereits ein Gewinnversprechen ausmachen würde. Wenn man eine bestimmte festgelegte Summe investieren soll und im Gegenzug sei den Investoren etwa bei einer "TV und/oder Radiowerbekampagne” ein Anteil  der geworbenen Neukunden und damit ein Vorteil/Beteiligung/Provision aus deren Umsätzen versprochen worden, benötigt es dafür einen entsprechenden Kapitalmarktprospekt.

Noch einfacher sei es bei Unternehmensbeteiligungen. Da gibt es z.B. in Deutschland eine höchstrichterliche Entscheidung, dass für den Kauf von Aktien am außerbörslichen Markt die gleichen Grundsätze gelten wie für Anteilsscheine börslich notierter Gesellschaften: Alle für den Aktienkauf möglicherweise bedeutsamen Tatsachen und eventuelle Risiken müssen auch hier im Emissionsprospekt aufgeführt werden. Des Weiteren muss dieser natürlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und genehmigt werden. Kein Prospekt bedeutet ein massiver Verstoß gegen das Gesetz, genauso wie ein Prospekt, der nicht von der BaFin genehmigt worden ist. 

Solche illegalen Aktionen bringen, wie man aktuell an den Klagen sieht, nur Ärger ein. Sollten Ihnen, liebe Leser, also in Zukunft Unternehemensanteile angeboten werden oder gar Beteiligungen an versprochenen Werbekampagnen, dann sollten Sie auf alle Fälle die entsprechenden Unterlagen einfordern, bevor Sie am Ende Tausende von Euro investieren und möglicherweise leer ausgehen. Es kann Ihnen auch nur der sofortige Schritt zum Anwalt empfohlen werden. Eine Betrugsanzeige kann vermutlich auch nicht schaden. Gänzlich die Finger verbrennen sich die Menschen, die noch andere zu solche Investitionen überreden. Schlimmsten Fall können Sie dafür haftbar gemacht werden.

Natürlich kann man rückwirkend versuchen, sein Geld zurück zu bekommen, aber oft sitzen solche Unternehmen im Ausland oder im schlimmsten Fall noch Offshore. Also bei Investments mit Garantieversprechen oder Unternehmensbeteiligungen heißt es: Finger weg, sonst verbrennen Sie sich!

2012-01-15

 

Komentare: (1)
Raymond Appels hat folgendes geschrieben: Für was werden Networker bezahlt?

Der Ort, an der Aktien gehandelt werden ist allen bekannt. Wenn der "Nachbar" mir Aktien anbietet - vielleicht sogar noch weit unter dem Börsenwert - muss ich genau so skeptisch reagieren, wie er, wenn ich ihm verspreche, ihm in 5 Minuten zum Millionär zu machen.

Wir werden im Network Marketing bezahlt für das geschäftlich erfolgreiche, persönliche Kontaktieren von potentiellen Kunden und Geschäftspartnern. Für andere Fachbereiche gibt es andere Spezialisten. Eine Garantie auf Erfolg gibt es nie, also ist ein derartiges Versprechen immer skeptisch zu betrachten.

Wichtig ist aktiv zu telefonieren und es soll mit System gearbeitet werden.

Liebe Grüße aus Viersen,

Raymond Appels (http://www.RaymondAppels.com)

erstellt am: 15.01.2012 - 10:01:21
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